Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Die Cosmod GmbH wird im Folgenden «Agentur» genannt.)

 

Art. 1 Form und Abschluss des Vertrages

Der Vertrag gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn der Auftraggeber die Auftragsbestätigung innert 14 Tagen nach Erhalt unterzeichnet und damit zugleich die Verbindlichkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt. Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Auftraggeber die Bestellung der Ausarbeitung einer Gestaltung/Konzeption/Entwurf/Visualisierung aufgibt und damit zugleich die Verbindlichkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt. Andere als die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form zwischen den Parteien vereinbart wurden.

 

Art. 2 Geltung

Die nachstehenden Arbeitsgrundsätze und die einschlägigen Honorarordnungen gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur. Abweichende Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die Anwendung dieser Bestimmung gilt für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der Agentur gegenüber dem Kunden.

 

Art. 3 Treuepflicht

Die Agentur ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Agentur verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.

 

Art. 4 Präsentationen/Exposés

Die Agentur erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen, ausgenommen das erste Vorgespräch (Briefing). Für die Ausarbeitung von Vorschlägen über die geplanten Aktivitäten wird die Agentur dem Auftraggeber eine Rechnung stellen. Reisekosten sowie Kosten Dritter werden gesondert ausgewiesen. Vom Leistungsumfang abweichende Leistungen, welche vom Kunden ausdrücklich gefordert werden, verrechnet die Agentur separat. Die Verwendung der präsentierten Vorschläge erfordert die schriftliche Zustimmung der Agentur.

 

Art. 5 Inhalt der Auftragsbestätigung

1. Name des Auftraggebers

2. Preis

3. Terminplanung

4. Auftragsinhalt

5. Zahlungsbedingungen

 

Art. 6 Zusatzaufträge

Entstehen bei einem bereits bestätigten Auftrag Zusatzaufträge, dann werden diese, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, nach Aufwand verrechnet.

 

Art. 7 Druckaufträge

Bei Druckaufträgen erhält der Kunde ein «Gut zur Ausführung» direkt von der Agentur und hat diese zu kontrollieren, zu visieren und innerhalb der gesetzten Frist der Agentur zurückzusenden. Die Agentur lehnt jede Haftung ab, falls Fehler oder Änderungswünsche vom Auftraggeber beim «Gut zur Ausführung» nicht beanstandet wurden, oder wenn der Kunde das «Gut zur Ausführung» nicht rechtzeitig zurücksendet, und es dadurch zu Terminverschiebung seitens der Druckerei oder Dritter kommt.

 

Art. 8 Korrekturlauf

Pro Auftrag ist ein Korrekturlauf inbegriffen. Zusätzliche Autorkorrekturen werden nach Aufwand verrechnet.

 

Art. 9 Einschneidende Änderungen/Konzeptänderungen

Einschneidende Änderungen werden nach Aufwand verrechnet. Falls der Kunde sich für keinen der präsentierten Vorschläge entscheidet, schuldet der Kunde der Agentur eine Aufwandsentschädigung im Umfang der bereits erbrachten Leistungen.

Konzeptionelle oder gestalterische Änderungen oder Anpassungen, welche nach der Freigabe erfolgen und sämtliche damit einhergehenden Mehrkosten, gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso, die der Agentur entstandenen Kosten für bereits bestellte oder eingekaufte Waren und Dienstleistungen von/bei Drittanbietern.

 

Art. 10 Haftung

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur. Für wettbewerbs- oder warenzeichen-rechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet die Agentur nicht.

 

Art. 11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit für die Agentur. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Alle vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

 

Art. 12 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen, graphischen Kompositionen und Werkzeichnungen werden ausschliesslich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentums- oder Urheberrechte übertragen. Der Kunde anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum der Agentur, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit der Agentur geschaffenen Leistungen (Konzepte, CI's, CD's, Strategien, Gestaltungsentwürfe, Texte, Bilder, grafische Arbeiten, Fotos, Etiketten, Packungen, Shopdesigns, Markenlogos, usw.). Die Agentur ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computer- oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Agentur geändert oder weitergegeben werden.

 

Art. 13 Nutzungsrecht

Die Nutzungsrechte der geschaffen Leistungen gehen vollumfänglich an den Kunden über, soweit dieser seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Agentur erfüllt hat.

 

Art. 14 Widerrechtliche Nutzung

Für den Fall einer widerrechtlichen Nutzung des geistigen Eigentums der Agentur sowie von Präsentationsvorschlägen schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF. 25'000.– pro Übertretung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin. Die Agentur ist zudem berechtigt, die widerrechtliche Nutzung verbieten zu lassen.

 

Art. 15 Daten und Unterlagen

Die Agentur überlässt nach Ausführung des Auftrages dem Kunden gegen Entschädigung alle, zur Erstellung der Enddaten (Druck) benötigten Daten zur eigenen Verwaltung. Die Herausgabe von Daten und Unterlagen an den Kunden beinhaltet nicht die Freigabe von Nutzungsrechten. Die Agentur bewahrt eine Sicherungskopie der Kundendaten für mindestens ein Jahr auf, jedoch ist der Kunde für die sorgfältige Verwaltung seiner Daten selber verantwortlich. Bei Verlust der Daten, kann der Kunde gegenüber der Agentur keine Ansprüche auf Ersatz der Daten geltend machen. Verfügt die Agentur über eine Sicherungskopie, wird dem Kunden, auf dessen Wunsch, eine Kopie dieser Daten zur Verfügung gestellt.

 

Art. 16 Belegmuster

Von allen produzierten Arbeiten werden der Agentur 10–20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Die Agentur ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

 

Art. 17 Stellvertretung/Leistung Dritter

Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. Gegenüber Dritten handelt die Agentur stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden. Soweit die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen.

 

Art. 18 Vergütung

Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:

a) dem Entwurfshonorar

b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)

c) dem Werkzeichnungshonorar

Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt das Entgelt für das Copyright.

 

Art. 19 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist der in Rechnung gestellten Leistungen ist, sofern zwischen den Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, innert 10 Tagen rein netto.

 

Art. 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Regelungen.

 

Art. 21 Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist am Sitz der Gesellschaft. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

 

Kontakt

 

ADRESSE

cosmod gmbh

Unternehmenskommunikation

Im Wiesegrund 9

6024 Hildisrieden

Schweiz

 

Telefon: 079 671 55 43

UST-ID.

USt-ID. CHE103.877.075

 

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